Von der Leidenschaft zur Berufung des modernen Hausmeisters.
Im Vordergrund unserer Arbeit steht vor allem die individuelle Beratung und Betreuung Ihrer Objekte. Dabei arbeiten unsere erfahrenen Mitarbeiter stets zuverlässig und gründlich.
Die Rauchmelderpflicht gilt seit Anfang April 2013 in Nordrhein-Westfalen (s. BauO NRW, § 48, Abs.8). Dabei sind Mieter oder Vermieter dazu verpflichtet, in folgenden Räumlichkeiten Rauchwarnmelder zu installieren:
– Schlafräume
– Kinderzimmer
– Flure
Wir weisen eine Zertifikation vom TÜV Rheinland auf, mit folgender Bezeichnung: Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676.
Bei Fragen und Interesse können Sie uns gerne kontaktieren.
Wir suchen ab sofort eine Reinigungskraft in Teilzeit. Dabei unterstützt Du ein tolles Team. Dein Aufgabenbereich wird die Reinigung verschiedener Objekte sein. Voraussetzung für eine
Wir suchen ab sofort eine Hausmeisterin oder einen Hausmeister in Vollzeit. Dabei unterstützt Du ein tolles Team. Das Aufgabenprofil beinhaltet u.a. folgende Bereiche:– Grünarbeiten und