
Hausmeisterservice Sven König
Ihr Eigentum in KÖNIGLICHEN Händen
Ihr Hausmeisterservice für Köln, Porz, Troisdorf, Bonn und Umgebung.
Von der Leidenschaft zur Berufung des modernen Hausmeisters.
Im Vordergrund unserer Arbeit steht vor allem die individuelle Betreuung Ihrer Objekte. Dabei arbeiten unsere erfahrenen Mitarbeiter stets zuverlässig und gründlich.
Schön, dass Sie Da sind
Hausmeisterservice und Gebäudereinigung Sven König mit Sitz in Troisdorf, ist für Sie in Köln, Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und Umgebung im Einsatz und bietet Ihnen einen professionellen und zuverlässigen Rundum- Service für Ihre Immobilie.
Ob klassische Hausmeisterarbeiten, Gebäudereinigung, Gartenpflege oder Winterdienst:
Seit 2019 bieten wir unseren Kunden individuelle Lösungen für ihre spezifischen Anforderungen und stehen ihnen als starker und kompetenter Partner zur Seite.
Zu unserem Kundenkreis gehören Immobilienverwaltungen, WEG- Gemeinschaften und Firmen.
Lassen Sie sich jetzt von uns beraten. Gerne erstellen wir Ihnen Ihr persönliches und unverbindliches Angebot für unsere Dienstleistungen.
24/7 Notdienst
Nur für unsere Kunden mit dem gebuchten Service
0151-11 4000 30
Unsere Leistungen

Hausmeisterdienste

Gebäudereinigung

Gartenservice

24/7 - Notdienst

Winterdienst

Seminar Auf- und abbau
Aktuelles

Reinigungskraft (m/w/d) in Teilzeit ab Januar 2024 gesucht
Zur Unterstützung unsere Teams suchen wir eine engagierte Reinigungskraft (m/w/d) für die Gebäudereinigung in Teilzeit (30 Std./ Woche) von verschiedenen Objekten in Köln und dem

Hausmeister (m/w/d) in Vollzeit gesucht
Zur Unterstützung unsere Teams suchen wir per sofort einen engagierten Hausmeister (m/w/d) in Vollzeit (40 Std./ Woche) für die Betreuung von verschiedenen Objekten in Köln.

Unwetter-Einsatz
Auch wir sind dauerhaft im Einsatz. Seit den ersten Regengüssen am gestrigen Morgen steht unser Telefon nicht mehr still. Wir arbeiten im Akkord: Wasser abpumpen,

Rauchmelder
Die Rauchmelderpflicht gilt seit Anfang April 2013 in Nordrhein-Westfalen (s. BauO NRW, § 48, Abs.8). Dabei sind Mieter oder Vermieter dazu verpflichtet, in folgenden Räumlichkeiten Rauchwarnmelder zu installieren:
– Schlafräume
– Kinderzimmer
– Flure
Wir weisen eine Zertifikation vom TÜV Rheinland auf, mit folgender Bezeichnung: Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676.
Bei Fragen und Interesse können Sie uns gerne kontaktieren.
Unsere Kunden








